Im Rahmen der Bekämpfung von COVID 19 können Unternehmen von einem Zuschuss zur Finanzierung ihrer Ausrüstungen hierzu profitieren.

Betroffen sind dabei ausschließlich Unternehmen mit 1 bis 49 Beschäftigten, die zwischen dem 14. März 2020 und dem 31. Juli 2021 Ausgaben dieser Art getätigt haben.

Der Zuschuss beträgt 50% der angefallenen Kosten und liegt betraglich zwischen 500 und 5.000 €.

Bei den zuschussfähigen Ausgaben können zwei Kategorien unterschieden werden: Barriere- und physische Abstandsmaßnahmen einerseits und Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen andererseits.

Beispielhaft können in Bezug auf Barrieremaßnahmen folgende genannt werden:

  • Einrichtungen zur Isolierung des Arbeitsplatzes vom Kontakt mit Kunden, der Öffentlichkeit oder Kollegen (Einbau von Glas, Plexiglas, Trennwänden, Planen, festen oder mobilen Bildschirmen).

  • Material zur Unterstützung und Durchsetzung der Abstandsregelungen (Linien zur Bildung von Warteschlagen, Pfosten und Gitter, Wandbehänge, abnehmbare Absperrungen, zugehörige Schnüre und Gurte, Wagen zum Transport von Pfosten, Gittern, Absperrungen und Schnüren).

  • Zusätzliche und vorübergehende Räumlichkeiten zur Einhaltung der Abstandsregelungen: Auf- und Abbau sowie 4 Monate Miete.

  • Maßnahmen für die visuelle Kommunikation: Bildschirme, Tafeln, Plakatträger, Poster. Einwegartikel (Klebeband, Farben, Farbbänder, Plastikfolie, Papier für das Auffüllen von Flipcharts, Bleistifte, Filzstifte usw.) werden nicht bezuschusst.

  • Masken, Hydro-alkoholische Gels und Visiere werden nur dann finanziert, wenn das Unternehmen auch in mindestens eine der oben aufgeführten Barriere- und sozialen Distanzierungsmaßnahmen investiert hat. Handschuhe und Feuchttücher sind nicht Teil der bezuschussten Ausrüstung*.

Was die Hygienemaßnahmen betrifft, können die Folgenden zitiert werden:

  • Feste Installationen zum Hände- und Körperwaschen: für Duschen, Berücksichtigung von installiertem Material und die für die Installation erforderlichen Klempnerarbeiten,

  • Temporäre und zusätzliche Einrichtungen wie Toiletten, Waschbecken, Duschen: Einbau, Ausbau und 4 Monate Mietgebühr*.

Beispiele von der Website ameli.fr

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